Domreal
Grundsteuer 2025: Steigende Kosten und was Vermieter beachten müssen
Jeanette Scherf
01.01.2025
Die bevorstehende Reform der Grundsteuer sorgt für Gesprächsstoff – sowohl bei Mieter: innen als auch Vermieter. Durch höhere Hebesätze der Kommunen werden Eigentümer ab 2025 spürbar stärker belastet, was sich unmittelbar auf die Wohnkosten auswirken wird. Welche Konsequenzen das für Vermieter hat und welche Schritte jetzt wichtig sind, zeigt dieser Artikel.
Was ändert sich bei der Grundsteuer?
Ab 2025 treten die neuen Grundsteuerregelungen in Kraft. Die Grundsteuer wird auf Grundlage des „gemeinen Wertes“ einer Immobilie berechnet und mit einer Grundsteuermesszahl sowie dem kommunalen Hebesatz multipliziert. Medienberichten zufolge könnten die neuen Bescheide in vielen Fällen bis zu zehnmal so hoch ausfallen wie bisher.
Für Vermieter ist die Grundsteuer oft ein durchlaufender Posten, der über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt wird. Allerdings sorgt die steigende Belastung für Unsicherheit – sowohl bei den Vermietern, die für die Zahlung in Vorleistung gehen müssen, als auch bei den Mietern, die mit höheren Nebenkosten rechnen müssen.
Warum die Umlage der Grundsteuer umstritten ist
Die Umlage der Grundsteuer auf die Mieter basiert auf § 2 Abs. 1 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und ist somit rechtlich abgesichert. Dennoch gibt es immer wieder Forderungen, diese Möglichkeit abzuschaffen. Schon in seiner Zeit als Finanzminister legte Bundeskanzler Olaf Scholz Überlegungen an, die Umlage zu begrenzen. Mit der Reform der Grundsteuer erhält diese Diskussion neuen Aufwind.
Sollte die Umlage abgeschafft werden, müssten Eigentümer die gestiegenen Kosten selbst tragen, was die Vermietung unattraktiver machen könnte. Das könnte langfristig die Situation am ohnehin angespannten Wohnungsmarkt verschärfen.
Was Vermieter jetzt tun sollten
1. Prüfung des Mietvertrags
Stellen Sie sicher, dass die Umlage der Grundsteuer im Mietvertrag klar geregelt ist. Fehlt der Verweis auf die Betriebskostenverordnung, können Mieter die Nebenkostenabrechnung anfechten.
2. Frühzeitige Kommunikation
Informieren Sie Ihre Miete über die bevorstehenden Änderungen und die möglichen Auswirkungen auf die Nebenkosten. Klare Kommunikation kann späteren Streitigkeiten vorbeugen.
3. Vorbereitung auf höhere Bescheide
Da die Grundsteuer erst im Rahmen der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2025 relevant wird, bleibt noch etwas Zeit. Dennoch sollten Vermieter darauf vorbereitet sein, mögliche Anpassungen der Vorauszahlungen mit den Mietern zu besprechen.
Was tun bei überhöhten Grundsteuerbescheiden?
In einigen Bundesländern haben Eigentümer die Möglichkeit, Einspruch gegen einen Grundsteuerbescheid einzulegen – insbesondere dann, wenn der festgelegte Wert der Immobilie erheblich zu hoch angesetzt wurde.
Nachweise für geringere Werte
Qualifiziertes Gutachten:
Ein qualifizierter Sachverständiger kann den Wert Ihrer Immobilie präzise ermitteln. Die Finanzämter verlangen dafür detaillierte Dokumentationen, einschließlich Lageplänen und Fotodokumentationen.Kaufpreis als Nachweis:
Alternativ kann der Kaufpreis als Beleg für einen geringeren Wert dienen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Kauf in zeitlicher Nähe zum Stichtag (1. Januar 2022) erfolgt ist und das Grundstück weiterhin unverändert erhalten ist.
Warum ein Einspruch sinnvoll sein kann
Ein niedrigerer Grundsteuerwert entlastet nicht nur die Nebenkostenabrechnung, sondern macht die Immobilie auch attraktiver – sowohl für Mieter als auch für potenzielle Käufer.
Tipps für ein konfliktfreies Mietverhältnis
Nebenkosten transparent gestalten: Halten Sie alle Belege bereit, da Mieter ein Recht auf Einsicht haben.
Frühzeitige Anpassung der Vorauszahlungen: Auch wenn gesetzlich keine unterjährige Anpassung erlaubt ist, können Sie individuelle Vereinbarungen mit Ihren Mietern treffen.
Fazit: Vorausschauendes Handeln ist entscheidend
Die Grundsteuerreform 2025 bringt erhebliche Herausforderungen mit sich. Vermieter sollten gezielt Maßnahmen ergreifen, um Konflikte mit den Mietern zu vermeiden und Einspruch gegen überhöhte Bescheide zu prüfen. Nutzen Sie die Zeit, um Ihren Mietvertrag anzupassen, Belege zu sammeln und die Kommunikation mit Ihren Mietern zu stärken.
FAQ zur Grundsteuer und Mietverhältnissen
1. Kann die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden?
Ja, die Umlage ist rechtlich zulässig, wenn sie im Mietvertrag vereinbart wurde.
2. Was tun bei hohen Grundsteuerbescheiden?
Prüfen Sie, ob ein qualifiziertes Gutachten oder der Kaufpreis Ihrer Immobilie als Nachweis für einen geringeren Wert dienen kann.
3. Wo finde ich Unterstützung?
Listen zertifizierter Sachverständiger sind online verfügbar. Achten Sie auf regionale Anbieter, um Gutachterinnen in Ihrer Nähe zu finden.
Holen Sie sich rechtzeitig Unterstützung und bleiben Sie informiert – so meistern Sie die Herausforderungen der Grundsteuerreform erfolgreich.
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Ab 2025 treten die neuen Grundsteuerregelungen in Kraft. Die Grundsteuer wird auf Grundlage des „gemeinen Wertes“ einer Immobilie berechnet und mit einer Grundsteuermesszahl sowie dem kommunalen Hebesatz multipliziert. Medienberichten zufolge könnten die neuen Bescheide in vielen Fällen bis zu zehnmal so hoch ausfallen wie bisher.
Für Vermieter ist die Grundsteuer oft ein durchlaufender Posten, der über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt wird. Allerdings sorgt die steigende Belastung für Unsicherheit – sowohl bei den Vermietern, die für die Zahlung in Vorleistung gehen müssen, als auch bei den Mietern, die mit höheren Nebenkosten rechnen müssen.
Warum die Umlage der Grundsteuer umstritten ist
Die Umlage der Grundsteuer auf die Mieter basiert auf § 2 Abs. 1 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und ist somit rechtlich abgesichert. Dennoch gibt es immer wieder Forderungen, diese Möglichkeit abzuschaffen. Schon in seiner Zeit als Finanzminister legte Bundeskanzler Olaf Scholz Überlegungen an, die Umlage zu begrenzen. Mit der Reform der Grundsteuer erhält diese Diskussion neuen Aufwind.
Sollte die Umlage abgeschafft werden, müssten Eigentümer die gestiegenen Kosten selbst tragen, was die Vermietung unattraktiver machen könnte. Das könnte langfristig die Situation am ohnehin angespannten Wohnungsmarkt verschärfen.
Was Vermieter jetzt tun sollten
1. Prüfung des Mietvertrags
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2. Frühzeitige Kommunikation
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Die Grundsteuerreform 2025 bringt erhebliche Herausforderungen mit sich. Vermieter sollten gezielt Maßnahmen ergreifen, um Konflikte mit den Mietern zu vermeiden und Einspruch gegen überhöhte Bescheide zu prüfen. Nutzen Sie die Zeit, um Ihren Mietvertrag anzupassen, Belege zu sammeln und die Kommunikation mit Ihren Mietern zu stärken.
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1. Kann die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden?
Ja, die Umlage ist rechtlich zulässig, wenn sie im Mietvertrag vereinbart wurde.
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